Hamburg entwickelt die Schulbegleitung an seinen Schulen zum Schuljahr 2026/27 weiter. Ziel ist es, Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder besonderem Unterstützungsbedarf noch gezielter entsprechend ihrer individuellen Bedarfe zu unterstützen und die vorhandenen Ressourcen wirksamer einzusetzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Bewilligungskriterien bleiben davon unberührt. Eine Höchstgrenze für Bewilligungen besteht weiterhin nicht. Auch künftig richtet sich jede Entscheidung nach dem individuellen Unterstützungsbedarf.
Das Wichtigste im Überblick:
- Die Mittel für die Schulbegleitung werden im kommenden Haushaltsjahr nicht gekürzt, im Gegenteil: Der Etat steigt 2027 auf 44 Millionen Euro.
- Jedes Kind, bei dem eine drohende oder bestehende Behinderung festgestellt wird, erhält weiterhin eine Schulbegleitung.
- Für Schüler:innen mit speziellen sonderpädagogischen Förderbedarfen bleiben die bisherigen Verfahren und Kriterien unverändert.
- Inklusion und die gemeinsame Beschulung in Regelschulen bleiben zentrale Ziele der Hamburger Bildungspolitik.
Hintergrund der von der Schulbehörde angekündigten Weiterentwicklung ist der deutliche Anstieg von Fallzahlen und Ausgaben in den vergangenen Jahren. Ziel ist es, die Unterstützung für betroffene Kinder und ihre Familien künftig zielgenauer, transparenter und verlässlicher zu organisieren. Weitere Informationen finden Sie in einer Pressemitteilung des Senats. In der gestrigen Bürgerschaftssitzung hat unsere Schulsenatorin Ksenija Bekeris die Argumente des Senats noch einmal verdeutlicht. Hier finden Sie ihre Rede sowie eine Pressemitteilung des Senats dazu.
Schulbegleitungen unterstützen Schüler mit einer bestehenden oder drohenden Behinderung dabei, am Unterricht und am Schulalltag teilzuhaben. Sie ergänzen die pädagogische Arbeit der Fachkräfte an den Schulen und helfen beispielsweise bei der Orientierung im Schulalltag, im sozialen Miteinander oder bei alltäglichen Aufgaben. Schulbegleitung ist eine nachrangige Assistenz- und Unterstützungsleistung. Sie ergänzt die pädagogischen Maßnahmen der Schule nicht und ist demnach kein Bildungsangebot.
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