Ab 2025 setzt Hamburg bei der Grundsteuer auf das sogenannte „Wohnlagemodell“. Dabei wird die Grundsteuer für Wohngebäude vorrangig anhand der Grundstücksgröße, der Gebäudefläche und der Wohnlage des Grundstücks ermittelt. Auch wenn die neue Grundsteuer erst in drei Jahren erstmals erhoben wird, müssen Eigentümer:innen bereits jetzt aktiv werden. Bis zum 31. Oktober 2022 müssen sie eine Feststellungserklärung zu den Grundsteuerwerten beim Finanzamt abgeben.
Wie gebe ich meine Erklärung zur Grundsteuer ab?
Elektronisch
Die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte soll elektronisch über das Online-Portal Mein ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden. Für die elektronisch authentifizierte Übermittlung ist ein Zertifikat erforderlich. Hierfür kann das Zertifikat verwendet werden, das z. B. auch für die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung genutzt wird. Auch kann ein Zertifikat nach kostenloser Registrierung unter www.elster.de beantragt werden. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen dauern. Eine Videoanleitung finden Sie hier https://www.elster.de/eportal/infoseite/grundsteuerreform
Falls Eigentümer:innen nicht die Möglichkeiten zur elektronischen Übermittlung der Erklärung haben, dürfen nahe Angehörige sie hierbei unterstützen. Diese können die eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung abzugeben.
Alternativ kann der elektronisch ausfüllbare Erklärungsvordruck genutzt werden. Dieser wird am Computer ausgefüllt und anschließend ausgedruckt. Die Erklärungsvordrucke und Ausfüllanleitungen finden Sie hier auf der Internetseite der Stadt Hamburg.
In Papierform
Sollten technische Voraussetzungen nicht vorhanden sein, ist zudem die Abgabe als Papiererklärung im Einzelfall möglich. Papiervordrucke zum handschriftlichen Ausfüllen werden in den Informations- und Annahmestellen der Hamburger Regionalfinanzämter ausgehändigt. Die Öffnungszeiten der Regionalfinanzämter finden Sie hier.
Menschen, die in der Mobilität eingeschränkt sind, können sich die Formulare zudem zuschicken lassen. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Behördennummer 115.
Unter der Behördennummer 115 erhalten Sie auch Informationen, wenn Sie weitere Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigt.
—
Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen zur Grundsteuer finden Sie in einer Präsentation der Finanzbehörde sowie hier im Video auf der Internetseite der Stadt Hamburg. Alle Informationen zur Grundsteuer finden Sie zudem hier auf der Internetseite der Stadt unter