Für die Umsetzung des interkommunalen Gewerbegebietes in Rahlstedt und Stapelfeld wurde auf Hamburger Seite mit den ersten bauvorbereitenden Maßnahmen für die Erschließung begonnen. Mit der Entwicklung von neuen Gewerbeflächen sollen vor dem Hintergrund der wachsenden Bevölkerungszahlen Angebote für bestehende und zukünftige Nachfragen an Gewerbeflächen geschaffen und somit die wirtschaftliche Entwicklung in Hamburg sowie der Metropolregion gefördert werden.
Die Maßnahmen erfolgen auf der Grundlage des Bebauungsplan-Entwurfs Rahlstedt 131, dessen Feststellung die Bezirksversammlung Wandsbek am 15. November 2018 mehrheitlich beschlossen hat. Nach der Aufhebung des Landschaftsschutzes durch die Behörde für Umwelt und Energie am 28. Dezember 2018 besteht für den Bebauungsplan-Entwurf die sog. Vorweggenehmigungsreife gemäß § 33 des Baugesetzbuches. Damit können bereits vor Feststellung des Bebauungsplans Genehmigungen erteilt werden.
Die Erschließung erfolgt durch die VICTORIA PARK HAMBURG GmbH & Co. KG in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Zunächst wird die Baustraße zwischen der Sieker Landstraße und der Stapelfelder Straße erstellt.
Die Schaffung des geplanten Gewerbegebietes ist mit vielfältigen naturschutzfachlichen und landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen verbunden.
Quelle und Bild: Bezirksamt Wandsbek