Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 – Öffentliche Auslegung vom 26. Februar bis 9. April 2020

Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen, den Entwurf der Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich auszulegen
Das Planänderungsgebiet liegt südlich des Volksdorfer Walds, westlich des Meiendorfer Runds, nördlich des Nordlandwegs und östlich der Linckestraße. Die Karte finden Sie hier.
Mit der Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 soll im Bebauungsplan in den allgemeinen und reinen Wohngebieten eine maximal zulässige Grundfläche der baulichen Anlagen festgelegt werden, die sich am Bestand orientiert. Dadurch soll die vorhandene Einfamilienhausstruktur mit ihrer prägenden, kleinteiligen Gebäudekubatur vor maßstabsprengenden, großformatigen Bebauungen geschützt werden.
Der Entwurf der Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan sowie seiner Begründung und die dazu vorliegenden umweltrelevanten Informationen werden wie folgt öffentlich ausgelegt:
Wann: Mittwoch, 26.2.2020 bis einschließlich Donnerstag, 9.4.2020, montags bis donnerstags zwischen 8 Uhr und 16 Uhr und freitags zwischen 8 Uhr und 14 Uhr
Wo: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss (Flur). Der Zugang ist barrierefrei.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen bei dem genannten Fachamt schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Entwurf der Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan kann im oben genannten Zeitraum ergänzend auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des „HamburgService“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, direkt Stellungnahmen „online“ abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Der Online-Dienst kann unter folgender Adresse aufgerufen werden: https://bauleitplanung.hamburg.de/
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Die Pressemitteilung es Bezirksamats Wandsbek finden Sie hier.

Quelle: Bezirksamt Wandsbek

 
 
 
 

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