– Neues Gesetz wird heute verabschiedet –
Die Bürgerschaft befasst sich heute abschließend mit einem Gesetzentwurf zur Reform der Beihilfe – sie regelt die Krankenversicherung der Hamburger Beamtinnen und Beamten. Das Gesetz ermöglicht erstmals, dass sich neu eingestellte Beamtinnen und Beamte ab dem 1. August diesen Jahres für eine Beihilfe-Pauschale entscheiden können, die 50 Prozent der Versicherungskosten der Gesetzlichen Krankenversicherung abdeckt. Bisher hatten Beamtinnen und Beamte quasi keine Alternative zur Privaten Krankenversicherung.
„Mit dem heutigen Beschluss nimmt Hamburg bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Die Schaffung von Wahlfreiheit im Besondern für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte ermöglicht hohe Flexibilität bei der Absicherung gesundheitlicher Risiken – ob über die private oder nun auch über die gesetzliche Krankenversicherung. Gleichzeitig erleichtern wir das Beihilfeverfahren spürbar. Der intensive Beratungsprozess, in dem auch die Gesundheitsexperten die Hamburger Initiative als bundesweit einmalig und innovativen Anstoß zur Modernisierung der Gesundheitsversorgung von Beamtinnen und Beamten begrüßten, hat die Vorteile dieser Regelung eindrucksvoll unter Beweis gestellt“, so Sven Tode, Vorsitzender des Unterausschusses für Personalwirtschaft der Hamburgischen Bürgerschaft.
„Die Beratungen des Gesetzentwurfs haben gezeigt, dass er gut durchdacht ist. Nach dem heutigen Beschluss kann das Gesetz, wie geplant, zum 1.August 2018 in Kraft treten. Damit haben beispielsweise die Lehrerinnen und Lehrer, die zum Schuljahr 2018/2019 ihren Dienst als Beamtinnen und Beamte aufnehmen, einmalig eine echte Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Das ist gesundheitspolitisch ein wichtiger Fortschritt, weil er das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung stärkt“, sagt Sylvia Wowretzko, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion.
Den Gesetzestext finden Sie hier.