Spitzbergenweg – Bebauungsplan-Entwurf wird öffentlich ausgelegt

Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 130 (Spitzbergenweg) gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808, 2831), öffentlich auszulegen.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der beabsichtigten Bezeichnung Rahlstedt 130 sollen östlich der Straße Spitzbergenweg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Neuorganisation des bestehenden Nahversorgungszentrums geschaffen werden. An Stelle von vorhandenen Gebäuden sowie versiegelten und unversiegelten Freiflächen sollen Neubauten entstehen. Ein privater Vorhabenträger plant die Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarkts, eines Drogeriemarkts, einer Parkgarage, einer Tiefgarage sowie von Ladenlokalen für kleinere Läden, Gewerbe- und Dienstleistungsangebote. In den Geschossen über den Einzelhandelsnutzungen und der Parkgarage plant der Vorhabenträger die Errichtung von circa 130 Wohneinheiten.
Benachbarte Grundstücke eines Lebensmittel-Discounters mit ergänzenden kleineren Ladenlokalen am Spitzbergenweg sowie der Rogate-Kirche am Wildschwanbrook sind in das Plangebiet einbezogen, um dort die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mit dem Vorhaben harmonierende Weiterentwicklung der Bebauung und die Errichtung von Wohnnutzungen zu ermöglichen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan), die umweltrelevanten Informationen, Fachgutachten sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden

in der Zeit vom 22. November 2017 bis einschließlich 22. Dezember 2017
montags bis donnerstags zwischen 9 Uhr und 16 Uhr
und freitags zwischen 9 Uhr und 14 Uhr
im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek,
Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss (Flur)

öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen zum Bebauungsplan-Entwurf (Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan) sowie zu den vorgenannten umweltbezogenen Informationen, Fachgutachten und Stellungnahmen bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die genannten Planunterlagen können im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des „HamburgService“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, direkt Stellungnahmen online abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Alle Online-Dienste des Hamburg-Service sind unter folgender Adresse aufrufbar: www.gateway.hamburg.de
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
 
 
Quelle: Bezirksamt Wandsbek – Pressestelle
 

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