Hamburger Grundsteuerreform setzt auf Wohnlagenmodell

Vergangene Woche hat der Senat den Gesetzentwurf für eine neue Grundsteuer beschlossen und der Bürgerschaft zur weiteren Beratung vorgelegt. Der Entwurf sieht ein sogenanntes Wohnlagemodell vor, welches unter Berücksichtigung der Wohnlage vorrangig die Grundstücks- und Gebäudeflächen – und nicht die reinen Bodenrichtwerte – zur Berechnung der Grundsteuer heranzieht. Hamburg geht damti seinen eignen Weg und nutzt eine Öffnungsklausel von 2019, die es den Ländern ermöglicht, ein eigenes Grundsteuermodell anzuwenden
Das Hamburger Modell ist auf die besonderen Herausforderungen in unserer Stadt zugeschnitten – etwa im Hinblick auf die stark gestiegenen Grundstückspreise und den angespannten Wohnungsmarkt. Zudem ist es sowohl für Steuerpflichtige als auch für die Verwaltung einfach handhabbar und transparent. Über die Einzelheiten des Gesetzentwurfs werden wir vor dessen Beschluss durch die Bürgerschaft umfassend im Haushaltsausschuss beraten. Eine Pressemitteilung der SPD-Bürgerschaftsfraktion zu dem Gesetzentwurf finden Sie hier. Weitere Informationen finden Sie in einer Mittelung des Senats.
Bild: Pixabay

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