Deutschlandweit sollen zwei Prozent der Fläche für den Ausbau der Windenergie bereitgestellt werden. Stadtstaaten wie Hamburg sollen bis zum 31. Dezember 2027 als Zwischenziel 0,25 Prozent und final bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 0,5 Prozent der Landesfläche, also etwa 378 Hektar, ausweisen. Die Stadt Hamburg will jedoch bereits bis Ende 2027 das Ziel von 0,5 Prozent erreichen.
Die Länder können selbst entscheiden, wie die Flächenvorgaben räumlich verteilt werden. Um den hamburgischen Beitrag zur Energiewende zu leisten, werden die Windenergiegebiete durch die Darstellung im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm ausgewiesen. Auf welchen Flächen dies geschehen soll und welche Änderungen im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm dafür notwendig sind, wurden am 16. September erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt.
In Hamburg sind insgesamt 19 Änderungsbereiche vorgesehen. Darunter auch eins hier bei uns in Rahlstedt. Dieses liegt an der Grenze zu Stapelfeld im Osten des Stadtteils. Die Kurzsteckbriefe zu den Einzelflächen finden Sie hier.
Bis zum 6. Oktober 2024 besteht die Möglichkeit, die Planungen online unter bauleitplanung.hamburg.de einzusehen und sich am Planungsprozess zu beteiligen. Ergänzend liegen die Planungsunterlagen in diesem Zeitraum an Werktagen montags bis freitags während der Dienststunden in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme im Auslegungsraum (E.01.274), Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, aus. Weitere Informationen finden Sie in einer Pressemitteilung des Senats.
Kartengrundlage: FHH. Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung