Südlich der Stellau soll langfristig eine öffentliche Grünfläche mit einem Rad- und Wanderweg entlang des Flusslaufs entstehen. Mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 132 sollen hierzu die planungsrechtlichen Voraussetzungen im Abschnitt zwischen Rahlstedter Straße und Eilersweg geschaffen werden.
Zum Erhalt des städtebaulichen Charakters soll es auf den Grundstücken Amtsstraße 50 und 61 – im Sinne des bereits für weite Teile von Rahlstedt verfolgten Strukturerhalts – zudem eine Festsetzung der Wohnbaufläche geben.
AKTUALISIERUNG vom 24. Juni 2025: Vom 30 Juni bis einschließlich 30. Juli liegt der Bebauungsplan-Entwurf öffentlich aus. In diesem Zeitraum können Bürger:innen Anregungen, Fragen oder Bedenken zum Vorhaben einbringen: Die Unterlagen finden sich online auf der Website Bauleitplanung online. Zudem liegen sie im Bezirksamt Wandsbek im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (Am Alten Posthaus 2, 4. Obergeschoss, 22041 Hamburg) öffentlich aus (montags bis donnerstags jeweils von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr). Weitere Informationen finden Sie in der unten stehenden Pressemitteilung des Bezirks Wandsbek.
Bild: Bezirksamt Wandsbek / Kartengrundlage: Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
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Pressemitteilung des Bezirksamts Wandsbek vom 24. Juni 2025:
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 132 „Stellau“
Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 132 soll insbesondere der Stellau-Grünzug durch die Festsetzungen von öffentlichen und privaten Grünflächen zwischen der Rahlstedter Straße und Eilersweg gesichert werden. Dadurch sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um südlich begleitend der Stellau eine öffentliche Parkanlage planungsrechtlich zu sichern. Ferner soll die Bebauung der Grundstücke Amtsstraße 50 und 61 durch an der vorhandenen, prägenden städtebaulichen Eigenart und Struktur orientierte Festsetzungen städtebaulich gesichert werden.
Zum Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 132 „Stellau“ (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung) mit seiner Begründung sowie zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen wird in der Zeit vom 30. Juni bis einschließlich 30. Juli 2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die vorgenannten Unterlagen zur Planung werden in diesem Zeitraum im Internet auf den Seiten des kostenlosen Dienstes „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de veröffentlicht. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“ zu finden.
Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags jeweils von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 4. Obergeschoss, 22041 Hamburg.
Während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über die Internet-Seite „Bauleitplanung online“ unter https://bauleitplanung.hamburg.de übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an Stadt-und-Landschaftsplanung@wandsbek.hamburg.de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Bekanntmachung wird wiederholt, da in der ursprünglichen Bekanntmachung (Amtlicher Anzeiger Nr. 44 von Freitag, den 6. Juni 2025, S. 1071) aufgefallen ist, dass ein Widerspruch zwischen dem abgebildeten Kartenausschnitt und der textlichen Beschreibung des Plangebietes bestand.
Demnach sind die Flurstücke 722 (bis zum Eilersweg), 1984 und 2854 der Gemarkung Alt-Rahlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) ebenfalls erfasst, wie auch in der textlichen Beschreibung dargestellt.
Stellungnahmen, die im Rahmen der seit dem 16. Juni 2025 laufenden Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingehen, werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.