Seniorenbeiräte: Verlängerung der Amtszeit für eine sichere Wahl

Aufgrund der Corona-Pandemie soll die laufende Amtszeit der Seniorenbeiräte um drei Monate verlängert werden. Darauf hat sich die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) mit dem Landes-Seniorenbeirat (LSB) Hamburg verständigt. Die turnusgemäße Wahl soll entsprechend um drei Monate nach hinten verschoben werden. Das Verfahren beginnt damit erst im April 2021 und schließt mit der konstituierenden Sitzung des neuen Landes-Seniorenbeirats im September den Wahlvorgang ab.
Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen unterstützen mit einer Gesetzesanpassung diesen Vorschlag. Einen entsprechenden Antrag haben wir in der gestrigen Bürgerschaftssitzung beschlossen. Oberstes Gebot ist es, dass die Wahl in der Pandemie sicher durchgeführt werden kann – denn die Gesundheit aller Beteiligten steht an erster Stelle.
 
Die Pressemitteilung des Senats vom 11. Januar 2021 dazu im Wortlaut:

Wahl zum neuen Landes-Seniorenbeirat wird verschoben

Ehrenamtliches Engagement auch in Pandemiezeiten unerlässlich

Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) gemeinsam mit dem Landes-Seniorenbeirat (LSB) Hamburg geeinigt, die laufende Amtszeit um drei Monate zu verlängern und die turnusgemäße Wahl ebenfalls um drei Monate nach hinten zu verschieben. Turnusgemäß wäre die Legislatur im März 2021 geendet, die neuen Seniorendelegiertenversammlungen hätten im Zeitraum 1. bis 14. April 2020 stattgefunden. Vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft, beginnt das Verfahren nun erst im April 2021 und schließt mit der konstituierenden Sitzung des neuen Landes-Seniorenbeirats im September den Wahlvorgang ab.

Katharina Fegebank, Gleichstellungssenatorin: „Ich bedanke mich ausdrücklich beim Landes-Seniorenrat für die konstruktiven Gespräche und die Bereitschaft der vielen ehrenamtlich engagierten Seniorinnen und Senioren, coronabedingt ihre Amtszeit zu verlängern. So können wir es gewährleisten, dass sowohl die rechtlich verbriefte Teilhabe der Hamburgerinnen  und Hamburger, die älter als 60 Jahre alt sind, gewahrt bleibt, als auch der Gesundheits- und Infektionsschutz ausreichend berücksichtigt wird. Wir haben eine große Verantwortung gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern – besonders unseren älteren Mitmenschen gegenüber. Ich danke allen, die sich seit Jahren beherzt für die Belange ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürgern einsetzen und möchte alle ermutigen, sich künftig zu engagieren und ihrer Stimme einzubringen.“
Helmut Riedel, Vorsitzender Landes-Seniorenbeirat Hamburg: „Der Landes-Seniorenbeirat begrüßt die angestrebte Verschiebung seitens der Fachbehörde und stellt fest, dass damit seine Beschlusslage vom November umgesetzt wird.“
 
Bisherige Rechtslage nach dem Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetz

  • Die Bezirksämter hätten Anfang Januar 2021 alle Gruppen und Organisationen anschreiben müssen, die regelmäßige Angebote für Senior*innen vorhalten und in denen sich Senior*innen engagieren.
  • Diese hätten dann Zeit bis zum 17. Februar 2021, um dem Bezirksamt Delegierte zu benennen.
  • Delegierte müssen mindestens 60 Jahre alt sein und grundsätzlich im jeweiligen Bezirk wohnen (Ausnahmsweise kann auch ein Engagement im jeweiligen Bezirk ausreichen, wenn die von der Gruppe / Organisation delegierte Person in einem anderen Bezirk wohnt).
  • Gleichzeitig hätten die Bezirksämter die Öffentlichkeit über die Möglichkeit informieren müssen, per Unterstützerliste in die Delegiertenversammlung einzuziehen. Voraussetzungen: Mindestalter 60 Jahre, zwingend Wohnsitz im jeweiligen Bezirk, 20 Unterschriften von 20 Senior*innen, die ebenfalls in diesem Bezirk wohnen.
  • Die neue Amtszeit hätte am 1. April 2021 begonnen und die konstituierenden Seniorendelegiertenversammlungen hätten im Zeitraum 1. bis 14. April 2020 stattfinden müssen.

Geplante Änderungen

  • Die laufende Amtszeit wird um drei Monate verlängert. Der Beginn der neuen Amtszeit verschiebt sich entsprechend um drei Monate.
  • Zur übernächsten Amtszeit gelten wieder die normalen Fristen, d.h. die neue Amtszeit wird um drei Monate verkürzt und endet am 31. März 2025.
  • Um hierfür die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, muss § 3 Absatz 3 Satz 1 HmbSenMitwG für die kommende Amtszeit (und nur für diese) geändert werden, indem der Beginn der neuen Amtszeit auf den 1. Juli 2021 gesetzlich festgesetzt wird.
  • Diese Gesetzesänderung soll von der Bürgerschaft am 13. Januar 2021 beschlossen werden. Zum 31. März 2025 soll diese Gesetzesänderung wieder außer Kraft treten.

Das ist der neue Zeitplan, der sich aus dem verschobenen Beginn der Amtszeit auf den 1. Juli 2021 anhand der (unveränderten) gesetzlichen Fristen errechnet:

  • 1. April 2021: Die Bezirksämter schreiben alle delegationsberechtigten Gruppen, Einrichtungen und Organisatoren an und informieren die Öffentlichkeit über das Verfahren.
  • 19. Mai 2021: Abgabeschluss der Delegiertenmeldungen beim Bezirksamt. Danach Prüfung der Benennungen durch die Bezirke.
  • 1. Juli 2021: Beginn der Amtszeit der neuen Seniorenvertretungen.
  • Bis 15. Juli 2021: Konstituierende Sitzungen der neuen Delegiertenversammlungen. Wahl der Vorsitzenden der Delegiertenversammlung und Wahl der elf Mitglieder des Bezirks-Seniorenbeirats.
  • Bis 12. August 2021: Konstituierende Sitzungen der Bezirks-Seniorenbeiräte.
  • Bis 23. September 2021: Konstituierende Sitzung des Landes-Seniorenbeirats

Hintergrund der geplanten Änderung

  • Verschiebung und entsprechende gesetzliche Änderung sind erforderlich, weil das Infektionsgeschehen zu COVID-19 aktuell auf einem hohen Niveau stagniert und nicht gewährleistet werden kann, dass die Delegiertenwahlen im April 2021 ohne größere gesundheitliche Risiken für die delegierten Senior*innen durchgeführt werden können.
  • Seniorenvertretungen haben die öffentliche Aufgabe, Politik und Verwaltung in seniorenrelevanten Angelegenheiten zu beraten. Daher ist es wichtig, dass viele ältere Menschen sich engagieren und aktiv in die Seniorenvertretungen einbringen. Die Seniorendelegiertenversammlungen bilden die Basis-Seniorenvertretungen, aus denen heraus sich Bezirks-Seniorenbeiräte und Landes-Seniorenbeirat legitimieren.
  • Zum jetzigen Zeitpunkt könnten Gruppen und Organisationen jedoch aufgrund der Kontaktbeschränkungen Verfahren zu Gewinnung von Delegierten nur unter erschwerten Bedingungen durchführen.
  • Verschiebung erfolgt um drei Monate in der Erwartung, dass bis dahin ausreichend Impfstoff für die sog. Risikogruppen zur Verfügung steht und diese sich bis dahin haben impfen lassen können. Ferner wird damit gerechnet, dass die Infektionszahlen im Sommer niedriger sind als im Winter bzw. im frühen Frühjahr.
  • Sollte sich zum 1. April 2021 zeigen, dass die Delegiertenversammlungen im Juli 2021 pandemiebedingt weiterhin nicht durchgeführt werden können, kann die Verwaltung die Wahlen ein weiteres Mal um drei Monate verschieben, ohne dass das Gesetz erneut geändert werden muss.

Quelle: Pressestelle des Senats
Bild: Pixabay

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