Neue Corona-Hilfen: 20 Millionen Euro für Arbeitsmarktprogramm – Miethilfen im Gewerbebereich

Insgesamt 20 Millionen Euro stellt der Senat kurzfristig bereit, um mit einem Arbeitsmarktprogramm für die Jahre 2021 und 2022 gezielt Impulse zu setzen. Dies hilft Beschäftigten in krisenbetroffenen Unternehmen, die gegenwärtige Situation zur eigenen Weiterentwicklung zu nutzen, und unterstützt in Notlagen. Die Maßnahme ist Teil des Hamburger Wirtschafts-Stabilisierungsprogrammes HWSP, welches die Stadt im Zuge der Corona-Krise aufgelegt hat, um die Hamburgische Wirtschaft zu stabilisieren und die sozialen Folgen der Pandemie abzufedern.
Die Corona-Krise wirkt sich auch auf den Hamburger Arbeitsmarkt aus. Rund 83.000 Hamburgerinnen und Hamburger waren Ende November arbeitslos gemeldet. Die Auswirkungen treffen die verschiedenen Jobs unterschiedlich hart: Insgesamt ist die Arbeitslosigkeit infolge der Pandemie um gut 30 Prozent gestiegen, bei jungen Menschen unter 25 Jahren um 40 Prozent, und bei gering qualifizierten Menschen sogar um 60 Prozent. Aber auch für Fachkräfte bestimmter Branchen deutet sich an, dass Veränderungen erforderlich sein werden.
Viele mögliche Maßnahmen sind durch die sozialpolitischen Instrumente des Bundes bereits definiert. Mit den zusätzlichen Mitteln, die Hamburg bereitstellt, sollen Lücken geschlossen und zusätzliche Maßnahmen ermöglicht werden. Weitere Informationen zu den zusätzlichen Maßnahmen finden Sie in der Pressemitteilung des Senats sowie in der untenstehenden Infobox. Eine Aufstellung aller aktuellen Corona-Hilfen finden Sie in einem Flyer der SPD-Bürgerschaftsfraktion.

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Mit den zusätzlichen 20 Millionen Euro will der Senat besonders Qualifizierungsangebote für Beschäftigte ausbauen und Menschen in finanziellen Notlagen unterstützen:

Mit dem Programm werden gezielt die Möglichkeiten genutzt, die das „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ des Bundes bietet: Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen, die von Krisenauswirkungen betroffen sind, sollen angesprochen und für Qualifizierungsmaßnahmen gewonnen werden. Förderlücken, die das Qualifizierungschancengesetz offenlässt, können mit den Hamburger Mitteln geschlossen werden. So kann einerseits die Qualifizierung von Beschäftigten vorangebracht werden, andererseits können zugleich Krisenfolgen für Unternehmen gemildert werden.

Im Schwerpunkt „Ausbildung sichern“ sollen Kooperationsmodellen in der betrieblichen Ausbildung gestärkt werden, bei denen Betriebe und Beschäftigungsträger zusammenarbeiten; im Schwerpunkt „Qualifizierung von Un- und Angelernten“ werden Sprachkenntnisse und digitale Kompetenzen gefördert.

Um Menschen in finanziellen Notlagen zu unterstützen, werden Angebote der Schuldnerberatung sowie der Lebenslagen- und Sozialberatung ausgebaut. Für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) ist unter anderem die Förderung von Alleinerziehenden, und ein Zuschuss für abschlussorientierte Maßnahmen in Form einer monatliche Weiterbildungsprämie für Langzeitarbeitslose geplant.

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Außerdem verlängert der Senat angesichts der anhaltenden Corona-Einschränkungen und der tiefgreifenden Folgen für die Wirtschaft die städtischen Miethilfen im Gewerbebereich bis 30. Juli 2021. Vom Lockdown-betroffene Gewerbemieter_innen können bei ihren städtischen Vermieter_innen mit entsprechenden Nachweisen zum Corona-Bezug Anträge auf Stundung, Ratenzahlung und – als ultima ratio – auch Mietreduzierung stellen.
Schon im Rahmen des Corona Schutzschirms Ende März 2020 hatte der Senat eine großzügige Stundungsregel für die gewerbliche Miete von öffentlichen Unternehmen umgesetzt. Seit dem Sommer 2020 stehen jeweils Einzelfall-Lösungen im Vordergrund, die der Situation der beiden Mietvertragsparteien besser Rechnung tragen – denn nicht alle gewerblichen Mieter_innen sind gleichermaßen von der Corona-Krise und den Einschränkungen betroffen. Im Zuge der Corona-Einschränkungen im November/Dezember 2020 hatte der Senat seine öffentlichen Unternehmen erneut gebeten, entsprechend wohlwollend mit Anträgen umzugehen, die die gewerbliche Miete betreffen. Diese Maßgabe ist jetzt bis Jahresmitte verlängert: Betroffene Mieter_innen können sich daher erneut vertrauensvoll an ihre jeweiligen Vermieter_innen wenden. Im rein privaten gewerblichen Bereich ist durch die Bundesebene ein Rahmen für Einzelfalllösungen gesetzt, der nun durch die Marktteilnehmer ausgefüllt werden muss. Die Pressemitteilung des Senats dazu finden Sie hier.
Quelle: Pressemitteilungen des Senats
Bild: Pixabay

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