Nach den Maiferien: Wechselunterricht für alle 5. und 6. Klassen

Nach den Maiferien dürfen alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 wieder in die Schule gehen. Dies hat der Senat aktuell mitgeteilt. Die Pressemitteilung des Senats mit ausführlichen Informationen finden Sie hier:
 

Nach den Maiferien können auch alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 wieder in die Schule

Schulsenator: Vorsichtige weitere Öffnung ist jetzt möglich

Schulsenator Ties Rabe: „Da die rund 9.000 Abiturientinnen und Abiturienten seit Ende April keinen Unterricht mehr haben, wollen wir diesen Spielraum nutzen und nach den Maiferien ab dem 17. Mai 2021 allen Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 und 6 an Stadteilschulen und Gymnasien den Wechselunterricht in der Schule und zu Hause ermöglichen. Diese Kinder und Jugendliche haben seit März letzten Jahres fast ein dreiviertel Jahr lang keinen Unterricht in der Schule gehabt und konnten in den letzten fünf Monaten nicht mehr in der Schule lernen. Gerade jüngere Schülerinnen und Schüler sind auf die Begleitung und Anleitung durch Lehrkräfte und Pädagogen angewiesen. Sie brauchen zudem die Schule als Ort des sozialen Lernens, als Begegnungsstätte mit Gleichaltrigen und als Struktur für ihren Tagesrhythmus. Ich freue mich, dass wir die jetzt entstehenden Spielräume nutzen können und hoffe darauf, dass die sinkenden Infektionszahlen in Hamburg vor den Sommerferien weitere Möglichkeiten eröffnen.“
Seit dem 15. März dürfen rund 60 Prozent der 184.000 Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden staatlichen Schulen im Wechselunterricht zu Hause und in der Schule lernen. Wechselunterricht bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler die Hälfte aller Unterrichtsstunden in einer halbierten Klassengruppe mit in der Regel 10 bis 14 Schülern in der Schule lernen, die andere Hälfte der Unterrichtsstunden lernen sie zu Hause im Distanzunterricht. Aufgrund der halbierten Klassen können die Schülerinnen und Schüler in der Schule den Mindestabstand einhalten.
Der Wechselunterricht ist in Hamburg zurzeit beschränkt auf die Schülerinnen und Schüler der Klassen der Grund- und Sonderschulen sowie auf die Abschlussklassen. Konkret sind das die Klassenstufen „Vorschule“ und 1 bis 4, die Klassenstufen 6, 10 und 12 an den Gymnasien sowie die Klassenstufen 9, 10 und 13 an den Stadtteilschulen. Insgesamt handelt es sich um rund 108.000 Schülerinnen und Schüler. Alle anderen Schülerinnen und Schüler lernen ausschließlich im Distanzunterricht zu Hause.
Durch die neue Maßnahme können weitere rund 21.000 Schülerinnen und Schüler jetzt im Wechsel wieder zur Schule gehen und in halbierten Klassen lernen. Umgekehrt nehmen rund 9.000 Abiturientinnen und Abiturienten aufgrund ihrer Prüfungen nicht mehr am Wechselunterricht teil. Alle weiterführenden Schulen nutzen die Übergangszeit bis Mitte Mai, um sich entsprechend ihrer jeweiligen schulischen Konzepte auf die Erweiterung vorzubereiten und die Schülerinnen und Schüler sowie deren Sorgeberechtigten in den nächsten Tagen direkt zu informieren.
Kinder und Eltern können das neue Angebot wahrnehmen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Denn die Präsenzpflicht bleibt weiterhin aufgehoben. Wenn Eltern beispielsweise aufgrund erheblicher gesundheitlicher Risiken im Familienkreis Bedenken gegen den Wechselunterricht haben, können ihre Kinder auch weiterhin im reinen Distanzunterricht zu Hause lernen. Die Erfahrungen zeigen allerdings, dass weniger als zwei Prozent aller Eltern von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen.
Weiterhin gelten für den Schulbetrieb besondere Sicherheitsregeln. So müssen sich alle Schülerinnen zwei Mal pro Woche mit einem Schnelltest selbst testen. Wer den Test verweigert, darf die Schule nicht betreten und lernt weiterhin im Distanzunterricht zu Hause. Beschäftigte testen sich sogar drei Mal pro Woche. Alle Schulbeteiligten müssen in der Schule durchgängig eine medizinische Maske tragen, die nur in besonderen Ausnahmefällen für kurze Zeit abgenommen werden darf. Durchgängig müssen alle Schulbeteiligten den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, diese Regelung gilt auch in den Klassen- und Unterrichtsräumen. Überdies müssen alle Klassen- und Unterrichtsräume alle 20 Minuten für 5 Minuten mittels Stoßlüftung kräftig gelüftet werden, um eine Infektion durch Aerosole zu vermeiden. Die Schulen verfügen zudem über ein eigenes Budget, um weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Lüftung einzuleiten, beispielsweise die Aufstellung der so genannten „CO2-Ampeln“, die bei verbrauchter Luft per Warnton zum Lüften auffordern.
Diese und zahlreiche weitere Maßnahmen haben dazu geführt, dass der Schulbetrieb deutlich sicherer geworden ist.
 
Quelle: Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)
Bild: Canva

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert