Einfamilienhausstruktur in Meiendorf: Geänderter Bebauungsplan 78 gilt

Jetzt ist es beschlossene Sache: Der Bebauungsplan Rahlstedt 78/ Volksdorf 25 wird geändert, um die jahrzehntelang gewachsene Struktur in diesem Bereich von Meiendorf als Einfamilienhausgebiet zu bewahren. In ihrer Sitzung am 10.09.2020 stimmte die Bezirksversammlung Wandsbek einer entsprechenden Änderung des Plans zu. Das Planänderungsgebiet liegt südlich des Volksdorfer Walds, westlich des Meiendorfer Runds, nördlich des Nordlandwegs und östlich der Linckestraße. Die Karte finden Sie hier. In dem Gebiet ist nun eine maximale Grundfläche für Neubauten von 175 bis 275 qm festgelegt, je nach aktueller Bebauung.
Der Bebauungsplan Rahlstedt 78/ Volksdorf 25 trat 1982 in Kraft, um das Stadtbild von Meiendorf in diesem Bereich vor übergroßen Neubauten und Mehrfamilienhäusern zu schützen. Eine Nachverdichtung war zwar vorgesehen, um neuen Wohnraum zu schaffen, allerdings nur in Form von Einzel- und Doppelhäusern mit insgesamt maximal zwei Wohneinheiten pro Haus. In den letzten Jahren erreichten uns als örtliche SPD jedoch immer wieder Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger, die über eine Genehmigungspraxis in Meiendorf klagten, die dem Ziel des Bebauungsplans klar widersprach – immer größere, gebietsunverträgliche Neubauten wurden genehmigt. Möglich war dies durch eine mit den Jahren rechtlich veränderte Auslegung des Baurechts. So entstanden „Einzelhäuser“ aus mehreren Gebäudeteilen, mit bis zu sechs Wohnungen unter einem Dach. Der rechtliche Trick: Es wurden zwei Wohnungen pro Gebäudeteil statt pro Einzelhaus beantragt. So entstanden in der Realität große Gebäude, die wie Mehrfamilienhäuser oder Reihenhäuser wirkten. Genau das war nicht im Sinne des B-Plans.
Seit 2018 hat sich die SPD – mit Unterstützung einer sehr engagierten Bürgerinitiative mit über 700 Mitgliedern – dafür eingesetzt, dass eine Änderung im Bebauungsplan Rahlstedt 78/ Volksdorf 25 vorgenommen wird, die das Stadtbild von Meiendorf in dem ausgewiesenen B-Plan-Gebiet mit seinem gewachsenen Charakter als Einfamilienhausgebiet konsequent schützt. Ich freue mich sehr, dass wir damit nun Erfolg hatten und der B-Plan entsprechend unserer Forderungen geändert wird, um eine klare rechtliche Regelung für künftige Neubauten in diesem Meiendorfer Gebiet zu schaffen.
Für den geänderten B-Plan wurde anhand der aktuellen Bebauung ermittelt, wie groß die bebaubare Grundfläche eines Grundstücks zukünftig sein darf. Folgende drei Höchstmaße sind hier festgelegt: Baugrundstücke mit einer Grundfläche für bauliche Anlagen von 175 qm (derzeit 78% der Grundstücke), von 225 qm (derzeit 13% der Grundstücke) und von 275 qm (derzeit 4% der Grundstücke). Einzelheiten zur Gebietsaufteilung finden Sie hier.
Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der zentralen sozialen Herausforderungen in Hamburg. Klar ist, dass vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt mehr Wohnraum geschaffen werden muss – und das in allen Stadtteilen. Dazu gehört auch die Verdichtung von Wohngebieten. Hierbei ist es wichtig, maßvoll und mit Bedacht vorzugehen, um die bestehende Infrastruktur nicht zu überlasten. Meiendorf leistet schon lange seinen Beitrag zur Schaffung von neuem Wohnraum. So entstehen allein aktuell am Nahversorgungszentrum Spitzbergenweg 130 neue Wohnungen, ein Drittel davon öffentlich gefördert.

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