Novelliertes Wissenschaftszeitvertragsgesetz tritt in Kraft – Impulse aus Hamburg berücksichtigt

Am heutigen 16. März tritt das vom Bundestag im Dezember 2015 beschlossene novellierte Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) in Kraft. Es beinhaltet spürbare Verbesserungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, so etwa angemessene Laufzeiten bei Qualifizierungsverträgen, Anpassung der Laufzeiten bei durch Drittmittel finanzierte Verträge an die jeweilige Projektdauer sowie eine bessere Berücksichtigung von Eltern und Menschen mit Behinderung.
Aus Hamburg waren frühzeitig Impulse nach Berlin gegangen. Bereits Mitte 2012 hatte sich die SPD-Fraktion mit einer Initiative dafür stark gemacht, die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses über entsprechende Regelungen auf Bundesebene zu verbessern. Zusammen mit anderen Bundesländern hatte Hamburg daraufhin eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Zahlreiche Bausteine – wie zum Beispiel die Einführung von Mindestlaufzeiten bei befristeten, durch Drittmittel finanzierte Stellen – finden sich nun im gültigen Gesetzestext wieder.
„Das ist eine gute Nachricht auch für Hamburgs Forschungs- und Hochschullandschaft. Mit dem neuen Wissenschaftszeitvertragsgesetz sind wir einen großen Schritt nach vorn gekommen. Es ist ein sehr positives Signal an den wissenschaftlichen Nachwuchs, denn die bisherigen Befristungsregelungen bei Qualifikationsstellen waren vielfach nicht flexibel genug. Gerade junge Nachwuchskräfte ohne finanzielle Reserven brauchen die Chance, ihre Doktorarbeiten oder Habilitationen abschließen zu können, auch wenn es mal ein Jahr länger dauert. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die von uns angestoßene Novellierung des Gesetzes ausdrücklich. Hamburg ist zudem durch den flankierenden ‚Code of Conduct‘ im Hochschulbereich diesbezüglich sehr gut aufgestellt“, so Dr. Sven Tode, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion.
 

Pressemitteilung der SPD-Bürgerschaftsfraktion