Hamburger Notfalldarlehen für Studierende

– Nächste Runde von Oktober bis Dezember angelaufen –

Kurz vor dem Start des Wintersemesters gibt es gute Nachrichten für Studierende: Das Hamburger Notfalldarlehen wird für die nächsten drei Monate neu aufgelegt. Studierende, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, können für die Monate Oktober, November und Dezember ein zinsloses Darlehen in Höhe von 400 Euro monatlich beantragen.
Bereits im April hat die Wissenschaftsbehörde das Hamburger Notfalldarlehen auf den Weg gebracht, um Studierende kurzfristig zu unterstützen, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind – etwa weil sie einen Nebenjob verloren haben oder von ihren Eltern nicht mehr im gleichen Maße unterstützt werden können. Von April bis Juni konnte das zinslose Darlehen beantragt werden. Von Juni bis einschließlich September löste die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Hamburger Darlehen ab. Zum 30. September 2020 hat das BMBF die Überbrückungshilfe nun eingestellt. Damit fällt mitten in der Corona-Pandemie und zu Beginn des Wintersemesters eine notwendige Unterstützung für Studierende weg – ihre finanzielle Notlage besteht allerdings weiter.
Uns als SPD ist es wichtig, die Hamburger Studierenden nicht im Regen stehen zu lassen. Bereits Anfang September haben wir deshalb gemeinsam mit den Grünen einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, in dem wir eine Modifizierung und Verlängerung des Corona-Notfalldarlehens für Studierende bis Ende des Jahres angeregt haben. Ich freue mich, dass unser Vorschlag, das Notfalldarlehen erneut aufzulegen, jetzt umgesetzt wird.
Seit dem 28. Oktober 2020 kann das Hamburger Notfalldarlehen für Studierende online beim Studierendenwerk beantragt werden. Antragsberechtigt sind immatrikulierte Studierende einer Hamburgischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Weiter erforderlich ist der Nachweis eines pandemiebedingten Einnahmeverlusts und ein Kontostand von maximal 300 Euro. Anträge können jeweils für den laufenden Monat gestellt werden. Die Rückzahlung des Darlehens soll frühestens zwölf Monate nach Ablauf des Monats, für den das Darlehen erstmals gewährt wurde, beginnen und in Ratenzahlung in Höhe von 50 Euro pro Monat erfolgen. Wichtig für BAföG-Empfänger_innen: Das Darlehen wird nicht auf den Bedarf nach dem BAföG angerechnet.
Wer Fragen zum Antrag hat, findet Informationen auf der Homepage des Studierendenwerks in Deutsch und Englisch oder kann sich zusätzlich bei der Service-Hotline des Studierendenwerks melden.
 
Bild: Pixabay

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