Gemeinnützige Einrichtungen in Zeiten von Corona steuerlich entlasten – Hamburg macht sich auf Bundesebene für zeitlich befristete Erleichterungen stark

Angesichts der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie macht sich Hamburg auf Bundesebene dafür stark, gemeinnützige Vereine, Initiativen und Institutionen steuerlich zu entlasten. Das hat Finanzsenator Dr. Andreas Dressel heute in einem Schreiben gegenüber seinen Finanzministerkolleginnen und -Kollegen von Bund und Ländern deutlich gemacht.
Dressel: „Neben wirtschaftlichen Hilfen brauchen wir auch geeignete – zeitlich befristete – Regelungen, um den Gemeinnützigkeitssektor steuerlich zu entlasten. Dafür setzen wir uns beim Bund und bei den anderen Ländern mit ganzer Kraft ein. Gerade jetzt leisten viele Ehrenamtliche in Vereinen und Einrichtungen Großartiges, um in dieser konkreten Lage zu helfen. Gleichzeitig sind viele gemeinnützige Vereine selbst davon bedroht, in wirtschaftliche Schieflage zu geraten. Dieses Engagement und die enorm wichtige Arbeit von Vereinen wollen wir unterstützen, ohne dass die Gefahr droht, die Gemeinnützigkeit zu verlieren. Jetzt geht es darum, den steuerlichen Freiraum zu geben, der möglich und nötig ist.“
Maßnahmen, für die Hamburg sich einsetzt, sind:

  • Spendenaktionen von gemeinnützigen Körperschaften zur Eindämmung und Abmilderung der Corona-Pandemie weitgehend ermöglichen
  • Unterstützung besonderer und einmaliger Spendenaktionen und Hilfsprojekte für die „Helden von Corona“
  • Angemessene Spielräume der strengen Satzungszwecke einräumen
  • Einräumen höchstmöglicher Flexibilität bei der Bildung und Auflösung von Rücklagen für gemeinnützige Körperschaften
  • Möglichkeit der Weiterleitung von Mitteln auch an nicht gemeinnützige Gesellschaften (z.B. an kulturell wertvolle Einrichtungen; Theater, Musikbühnen oder an Kulturschaffende)
  • Herabsetzung der Voraussetzungen der Empfänger um als „Hilfsbedürftig“ anerkannt zu sein.
  • Besondere steuerliche Anreize für das Personal der Wohlfahrtspflege
  • Abschaffung des Spendennachweises bis zu einer Spende i.H.v. 300 Euro
  • Temporäre Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung

 
Quelle: Pressemitteilung des Senats
Bild: Pixabay

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert