Gute Inklusion: rund 120 zusätzliche Stellen ab 1. August 2018 für Grund- und Stadtteilschulen

Bis 2023 rund 300 zusätzliche Lehrerstellen für Inklusion,  bis zu 25 Millionen Euro jährlich für bessere Förderung
Nachdem sich die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen Ende letzten Jahres mit der Volksinitiative „Gute Inklusion“ auf einen Kompromiss geeinigt haben, erfolgt jetzt die Umsetzung der Vereinbarung. Dies teilte die Behörde für Schule und Berufsbildung in einer aktuellen Pressemitteilung mit.
Dazu Bildungssenator Ties Rabe: „Die Vereinbarung mit der Volksinitiative wird eins zu eins umgesetzt. Die Stadt wird bis 2023 rund 300 zusätzliche Lehrerstellen für die Inklusion schaffen, eine deutliche Entlastung der Schulen. Rund 25 Millionen Euro werden am Ende jährlich für die bessere Förderung investiert. Grundschulen und ganz besonders die Stadtteilschulen profitieren, die schon jetzt herausragende Arbeit für Teilhabe und Chancengleichheit in unserer Stadt leisten.“
Die personelle Aufstockung für die Vorschulklassen und die Klassen 1, 5 und 11 sowie bessere Therapie-Angebote vor allem an Grund- und Stadtteilschulen beginnen bereits ab dem nächsten Schuljahr. Ab 1. August werden Hamburgs Schulen in einem ersten Schritt 83,5 zusätzliche Lehrerstellen sowie rund 36 Therapeuten- und Assistenzstellen für gute Inklusion zur Verfügung gestellt.
Zur Veranschaulichung: Besuchen beispielsweise vier Schüler mit spezifischem sonderpädagogischen Förderbedarf, beispielsweise einer Behinderung, eine Klasse, können durch die Personalaufstockung ab nächstem Schuljahr alle Unterrichtsstunden einer Klasse mit zwei Lehrkräften und Erziehern beziehungsweise Sozialpädagogen in sogenannter Doppelbesetzung unterrichtet werden, in einigen Unterrichtsstunden ist sogar eine Dreifachbesetzung möglich.
Insgesamt besteht der ausgehandelte Kompromiss aus 20 Punkten. So wird es zum Beispiel allein für die Gruppe der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung rund 200 zusätzliche Pädagogen-Stellen geben.
Die neuen Lehrkräfte werden schrittweise in der Vorschule und in den Klassenstufen 1 und 5 eingesetzt. In rund 30 allgemeinen Schulen mit mindestens fünf Schülern mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung werden in gleichem Umfang Therapie- und Pflegestunden für Schüler mit einer Behinderung bereitgestellt wie in den entsprechenden speziellen Sonderschulen.
Diese Schulen erhalten auch zeitnah Pflege- und Therapieräume.
Die wichtigsten Elemente des 20-Punkte-Maßnahmenpakets, die eine Personalverstärkung entsprechend rund Lehrerstellen in der Endstufe bedeuten, sind:

  • Schülerinnen und Schüler mit Behinderung werden verstärkt gefördert. Konkret ist das Ziel, dass rechnerisch ab drei Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in einer Klasse in jeder Klassenstufe an staatlichen allgemeinen Schulen eine durchgängige qualifizierte Doppelbesetzung im Unterricht sowie im Ganztag ermöglicht wird.
  • Allgemeine Schulen mit mindestens fünf Schülerinnen und Schülern mit Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung erhalten genauso viele Therapie- und Pflegestunden wie die speziellen Sonderschulen. Dieses therapeutische und pflegerische Personal wird ab dem Schuljahresbeginn 2018/19 für alle Jahrgänge zusätzlich eingestellt.
  • Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache oder emotional-soziale Entwicklung (LSE) wird es aufwachsend ab Schuljahr 2018/2019 und beginnend mit den Klassen VSK, 1 und 5 eine deutliche Personalverstärkung von in der Endstufe 200 Lehrerinnen und Lehrern zusätzlich geben. Zusätzlich zu den gut 800 hierfür eingesetzten oder geplanten Lehrerinnen und Lehrern werden dann gut 1.000 Lehrkräfte nur im Bereich LSE eingesetzt sein. Dabei wird  an den allgemeinbildenden Schulen eine LSE-Förderquote von 6,0 Prozent in den Klassenstufen VSK-4 und von 8,1 Prozent in den Klassenstufen 5-10 zugrunde gelegt (inkl. ReBBZ). Die Zuweisung erfolgt als systemische, nach Sozialindex gestaffelte Ressource.
  • Vereinbart wurde eine umfassende Bauoffensive Barrierefreiheit, die den aktuellen Rahmenplan Schulbau in einer Weise fortschreiben soll, dass innerhalb der nächsten zehn Jahre insgesamt mindestens 100 Millionen Euro für barrierefreie Schulen investiert werden. Klar ist: Alle Schulneubauten sind barrierefrei zu planen und zu errichten. Die Planung und die Ausführung größerer Schulbauvorhaben in Neubau und Bestand ab einem Volumen von zwei Millionen Euro sind jeweils mit der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG) abzustimmen. Sobald das geplante „Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg“ seine Arbeit aufnimmt, soll dieses in geeigneter Weise in diese Arbeit einbezogen werden. Besonderer Fokus liegt zudem auf dem barrierefreien Umbau des Gebäudebestandes: So ist die Bauoffensive Barrierefreiheit in der Weise auszugestalten, dass vom genannten Gesamtrahmen in den Jahren 2018 bis 2023 insgesamt mindestens 35 Millionen Euro in die Herstellung der Barrierefreiheit im Gebäudebestand (inkl. Außengelände) investiert werden.
  • Vereinbart wurde auch, mehr Raum für gute Inklusion zu schaffen. Im Musterflächenprogramm für alle Schulen mit mindestens 10 Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung soll ein zusätzlicher Flächenbedarf für Pflege, Therapie, Psychomotorik und Gruppenräume von 8 Quadratmetern pro Schüler mit einer Behinderung ab dem 1. August 2018 vorgesehen werden. Auch soll darauf hingewirkt werden, dass an den Schulen mit mindestens 10 Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung und Raumüberhängen das Raumkonzept dahingehend geändert wird, dass pro Kind mit einer Behinderung 8 Quadratmeter für Inklusionsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
  • Begleitet wird das 20-Punkte-Paket mit einem jährlichen Inklusions-Monitoring. Nach Umsetzung der dargestellten wesentlichen Verbesserungsschritte im personellen und baulichen Bereich soll der Senat im Jahre 2023 der Bürgerschaft einen zusammenfassenden, vergleichenden und indikatorengestützten Bericht vorlegen.

 
 

Quelle: Behörde für Schule und Berufsbildung

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