Im Rahmen der heutigen Bürgerschaftssitzung wird ein von den rot-grünen Regierungsfraktionen eingebrachter Antrag zur Abstimmung gestellt, der eine Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes vorsieht. Mit der neuen Regelung wird eine rechtssichere Grundlage zur Digitalisierung der Hochschulen geschaffen, die auch nach der Pandemie das digitale Lehren, Lernen und Prüfen vereinfachen soll (siehe Anlage). Dabei können Studierende entscheiden, ob sie dieses Angebot annehmen wollen oder weiterhin eine analoge Prüfung ablegen möchten. Darüber hinaus soll der Senat mit den Hochschulen weiter an der datenschutzfreundlichen Digitalisierung arbeiten und sicherstellen, dass Studierende Zugang zu Online-Prüfungsarbeitsplätzen haben.
Dazu Annkathrin Kammeyer, wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Im Corona-Jahr ist es den Hochschulen in einer Kraftanstrengung und mit digitalen Angeboten gelungen, den Lehr- und Prüfungsbetrieb unter Einschränkungen aufrechtzuerhalten. Für die Zukunft ist nun klar: Digitale Angebote werden als ergänzendes Angebot an Hochschulen erhalten bleiben. Dafür sind klare Regeln erforderlich – insbesondere mit Blick auf den Datenschutz. Mit unserem Antrag setzen wir für Studierende und Lehrende gleichermaßen den Rahmen für datenschutzkonforme Prüfungen und Lehre. Dabei bleibt für uns zentral, dass alle Beteiligten die gleichen Chancen erhalten. Deswegen legen wir beispielsweise fest, dass die Teilnahme an Online-Prüfungen nicht vorgeschrieben, sondern nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann. Zudem sollen Studierende jederzeit die Wahl haben, eine Prüfung in Präsenz schreiben zu können. Auch Prüfungsplätze für digitale oder analoge Prüfungen sowie Leihgeräte sollen den Studierenden regelhaft zur Verfügung gestellt werden. Die digitale Angebotserweiterung werden wir jetzt aufmerksam verfolgen und uns bei den Hochschulen über Fortschritte aber auch Umsetzungsprobleme informieren.“