Fast 60.000 Soloselbständige, Freiberufler_innen und kleine Unternehmen haben im Frühjahr 2020 schnell und unbürokratisch Hilfe über die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) bekommen, als ihnen aufgrund der Corona-Pandemie die Einnahmen wegbrachen. Über 550 Millionen Euro Zuschüsse aus Landes- und Bundesmitteln wurden im ersten Halbjahr 2020 ausgezahlt.
Damit die ordnungsgemäße Verwendung der öffentlichen Mittel gewährleistet wird, hat die Hamburgische Investitions- und Förderbank im Sommer 2021 das Rückmeldeverfahren zur Hamburger Corona Soforthilfe initiiert. Dazu ist Hamburg gegenüber dem Bund und den Rechnungshöfen gesetzlich verpflichtet.
Um Betroffene – bei denen sich nach der Abrechnung der Hilfsgelder ergibt, dass sie Geld zurückzahlen müssen – in der aktuellen Situation des Neustarts nicht zusätzlich zu belasten, hat der Senat umfassende Möglichkeiten von Stundungen und Ratenzahlungen vorgesehen. Diese wurden aktuell noch einmal ausgeweitet: Eine zinsfreie Stundung ist nun bis zum 31.12.2022 möglich, eine anschließende Rückzahlungsvereinbarung kann unter bestimmten Voraussetzungen für 12 bis maximal 24 Monate getroffen werden. Weitere Informationen finden Sie in einem Informationsschreiben des Finanzsenators. Ich habe gestern in der Aktuellen Stunde der Bürgerschaft für meine Fraktion zu dem Thema gesprochen. Meinen Redebeitrag finden Sie in Kürze hier.
Damit die ordnungsgemäße Verwendung der öffentlichen Mittel gewährleistet wird, hat die Hamburgische Investitions- und Förderbank im Sommer 2021 das Rückmeldeverfahren zur Hamburger Corona Soforthilfe initiiert. Dazu ist Hamburg gegenüber dem Bund und den Rechnungshöfen gesetzlich verpflichtet.
Um Betroffene – bei denen sich nach der Abrechnung der Hilfsgelder ergibt, dass sie Geld zurückzahlen müssen – in der aktuellen Situation des Neustarts nicht zusätzlich zu belasten, hat der Senat umfassende Möglichkeiten von Stundungen und Ratenzahlungen vorgesehen. Diese wurden aktuell noch einmal ausgeweitet: Eine zinsfreie Stundung ist nun bis zum 31.12.2022 möglich, eine anschließende Rückzahlungsvereinbarung kann unter bestimmten Voraussetzungen für 12 bis maximal 24 Monate getroffen werden. Weitere Informationen finden Sie in einem Informationsschreiben des Finanzsenators. Ich habe gestern in der Aktuellen Stunde der Bürgerschaft für meine Fraktion zu dem Thema gesprochen. Meinen Redebeitrag finden Sie in Kürze hier.
Bild: Hamburgische Bürgerschaft/Michael Zapf