Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge soll weiterhin auch berücksichtigt werden, wie Unternehmen mit ihren Arbeitnehmer_innen umgehen – das ist uns als SPD sehr wichtig. Hamburg soll sich deshalb auf Bundesebene für eine entsprechende Ergänzung des neuen Bundeswettbewerbsregistergesetztes einsetzen. Das ist der Grundgedanke hinter einem Antrag, den wir gemeinsam mit den Grünen in die heutige Bürgerschaftssitzung einbringen.
Das Bundeswettbewerbsregister, das ab Sommer 2021 das Hamburger Wettbewerbsregister ersetzen soll, stellt nach unserer Einschätzung einen Rückschritt gegenüber unserer aktuellen Regelung dar, die sich seit 2013 bewährt hat. In Hamburg werden längst auch Verstöße gegen die ILO-Kernarbeitsnormen, die Tariftreue und die Mindestlohnbestimmungen eingetragen. Im Bundesregister wird diese hingegen nicht berücksichtigt. Diese Sanktionslücke im Wettbewerbsregister des Bundes muss geschlossen werden, damit Verstöße gegen die Grundsätze fairer Arbeit auch in Zukunft sanktioniert werden. Weitere Informationen finden Sie in einer Pressemitteilung der SPD-Bürgerschaftsfraktion.
Das Bundeswettbewerbsregister, das ab Sommer 2021 das Hamburger Wettbewerbsregister ersetzen soll, stellt nach unserer Einschätzung einen Rückschritt gegenüber unserer aktuellen Regelung dar, die sich seit 2013 bewährt hat. In Hamburg werden längst auch Verstöße gegen die ILO-Kernarbeitsnormen, die Tariftreue und die Mindestlohnbestimmungen eingetragen. Im Bundesregister wird diese hingegen nicht berücksichtigt. Diese Sanktionslücke im Wettbewerbsregister des Bundes muss geschlossen werden, damit Verstöße gegen die Grundsätze fairer Arbeit auch in Zukunft sanktioniert werden. Weitere Informationen finden Sie in einer Pressemitteilung der SPD-Bürgerschaftsfraktion.
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