Hamburger Gleichstellungsbeauftragte -Wie läuft es in den Dienststellen? 

In allen Dienststellen der Stadt gibt es mindestens eine:n Gleichstellungsbeauftragte:n. Dies ist im Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern geregelt. Gleichstellungsbeauftragte beraten Beschäftigte, in allen Angelegenheiten, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarung von Beruf und Familie betreffen.

Als gleichstellungspolitische Sprecherin unserer Fraktion habe ich gemeinsam mit SPD und Grünen ein Große Anfrage (GA) an den Senat zum Thema „Gleichstellungsbeauftragte – ihre Aufgaben und Ressourcen. Wie läuft es in den Dienststellen?“ gerichtet. Die Antworten zeigen: Die Themengebiete von Gleichstellungsbeauftragten sind sehr vielfältig und gehen oft weit über klassischen Gleichstellungsfragen hinaus. Darüber hinaus organisieren sie Informationsveranstaltungen für Beschäftigte, nehmen an Fortbildungen teil und vernetzen sich mit Kolleg:innen aus anderen Dienststellen. All dies bindet erhebliche zeitliche Ressourcen.

Die Gleichstellungsbeauftragten werden dabei von ihren Dienststellen unterstützt und mit Ressourcen ausgestattet – allerdings in sehr unterschiedlichem Umfang, wie unsere Große Anfrage zeigt. Hier besteht Handlungsbedarf. Diesen werden wir bei der Novellierung des Gesetzes gezielt in den Blick nehmen. In der Bürgerscham 3. Juni haben wir das Thema debattiert. Meine Rede dazu finden Sie hier

Das Hamburgische Gleichstellungsgesetz trägt dazu bei, Chancengleichheit zu fördern und Benachteiligungen abzubauen. Ein wichtiger Erfolg ist, dass inzwischen 49 Prozent aller Führungspositionen im Dienst der Stadt mit Frauen besetzt sind.

Bild: Pixabay

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