Offene Kommunikation: Rot-Grün schafft Rechtssicherheit mit Änderung des Hamburger Schulgesetzes

Offene Kommunikation ist eine wichtige Basis für den Lernerfolg und für ein gutes Miteinander an Schulen. Dazu gehört es insbesondere, die Mimik des Gegenübers lesen zu können. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen mit einem gemeinsamen Antrag die bereits gelebte Praxis einer offenen Kommunikation im Hamburgischen Schulgesetz verankern und damit Rechtssicherheit schaffen (siehe Anlage). Die Gesetzesänderung wird am 15. Mai in der Hamburgischen Bürgerschaft verabschiedet.

Dazu Nils Hansen, schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag kann nur gelingen, wenn wir in den Schulen die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Offene Kommunikation ist in Hamburger Schulen gelebte Praxis. Sie braucht aber im Einzelfall einen klaren gesetzlichen Rahmen, auf dessen Grundlage Schulleitungen rechtsichere Entscheidungen zugunsten eines guten Miteinanders treffen können. Wichtig ist uns dabei, dass im Sinne der Schüler:innen auch Ausnahmen, etwa für das Tragen medizinischer Masken, im begründeten Einzelfall möglich bleiben. Mit dem Antrag setzen wir ein im Koalitionsvertrag angekündigtes Vorhaben um.“

Dazu Sina Koriath, Vorsitzende im Schulausschuss und Abgeordnete der Grünen Fraktion Hamburg: „An Hamburger Schulen ist offene Kommunikation gelebte Praxis – mit unserem Antrag schaffen wir dafür nun Rechtssicherheit. Die Schule ist der zentrale Ort für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und prägend für unsere Gesellschaft. Gutes Lernen bedeutet immer auch voneinander lernen, und das gelingt am besten mit offener Kommunikation. Dazu gehört auch die nonverbale Seite: Sich offen und zugewandt ins Gesicht zu sehen, ist wichtig für einen gelingenden Austausch und Lernprozess. Bislang enthält das Schulgesetz keine Möglichkeit, das rechtssicher zu gewährleisten. Mit unserem Antrag stärken wir Schüler*innen in ihrer Entwicklung und schaffen eine Handlungsgrundlage für Schulleitungen, die in einem mitunter sensiblen Bereich wichtige Entscheidungen treffen, wobei in Einzelfällen Ausnahmeregelungen zugelassen werden können, etwa aus Gründen des Gesundheitsschutzes.“

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