Gremienarbeit erleichtern: Rot-Grün sichert Pandemiebetrieb des Hamburger Studierendenwerks

Die Corona-Pandemie hat auch die alltägliche Arbeit des Hamburger Studierendenwerks stark eingeschränkt. Damit die zugehörigen Gremien sich auch weiterhin effizient austauschen können, soll das digitale Arbeiten in Form von Telefon- und Videokonferenzen daher auch bis Ende des Jahres 2023 möglich sein. Eine entsprechende Anpassung des Studierendenwerksgesetzes bringt Rot-Grün im Rahmen der heutigen Bürgerschaftssitzung auf den Weg (siehe Anlage).

Dazu Annkathrin Kammeyer, wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Die pandemische Lage ist nach wie vor dynamisch. Daher bin ich dem Studierendenwerk für sein herausragendes Engagement in diesen herausfordernden Zeiten außerordentlich dankbar. Auch in der Gremienarbeit des Studierendenwerks muss der Gesundheitsschutz höchste Priorität haben. Nach zwei Jahren in der Pandemie wollen wir dafür sorgen, dass die Gremien des Studierendenwerks auch weiterhin digital tagen können und dabei die Informationsrechte der Hochschulöffentlichkeit gewahrt bleiben. Dafür bedarf es einer gesetzlichen Regelung, die wir mit unserm Antrag schaffen. Es ist wichtig, dass wir dem Studierendenwerk für seine Gremienarbeit weiterhin Verlässlichkeit bieten und die Handlungsfähigkeit sicherstellen.“

Dazu Miriam Block, wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Das Studierendenwerk lebt Solidarität und demokratische Selbstverwaltung. Dass wir diese Werte auch weiter in der Corona-Pandemie im Rahmen digitaler Sitzungen gewährleisten, ist äußerst wichtig. So können physische Kontakte reduziert und Zugangsbarrieren abgebaut werden. Gleichzeitig ist es elementar, die Öffentlichkeit der Sitzungen auch im digitalen Raum sicherzustellen. Denn die demokratische Entscheidungsfindung an den Hochschulen braucht einen sichtbaren und allgemein zugänglichen Ort. Präsenz ist und bleibt mit Blick in die Zukunft allerdings eine wesentliche Komponente in der demokratischen Debatte, vor allem durch Unmittelbarkeit und Vertraulichkeit. Daher ist diese Regelung zeitlich begrenzt.“

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