Briefwahl ab sofort beantragbar

Am 15.02.2015 wird die Hamburgische Bürgerschaft neu gewählt. Jeder Wahlberechtigte* hat 10 Kreuze für seine Wahl zur Verfügung. Fünf Kreuze für die Wahlkreisliste und fünf Kreuze für die Landesliste. Wer gerne die Briefwahl nutzen möchte, kann diese ab sofort beantragen.
Bis zum 10. Februar 2015 können Sie unter der Internetadresse www.hamburg.de/briefwahl die eigenen Wahlunterlagen beantragen, die Wahlbenachrichtung ist dafür nicht abzuwarten.
Die Wahlunterlagen stehen den bezirklichen Wahldienststellen ab dem 05.01.2015 für den Versand zur Verfügung. Wer sich im Ausland befindet, kann seine Wahlunterlagen auch in alle Welt nachgesandt bekommen.
Nutzen Sie Ihre Stimmen. Astrid Hennies, Wahlkreisliste Rahlstedt, Listenplatz 2.
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*Wahlberechtigung Bürgerschaftswahl in Hamburg

Wahlberechtigung ist das Recht, durch Stimmabgabe an einer Wahl teilzunehmen. Wahlberechtigt für die Bürgerschaftswahl ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit innehat, mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten in Hamburg wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Rechtsgrundlagen für die Wahlberechtigung ergeben sich aus dem Bürgerschaftswahlgesetz.

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