Neuregelung des Kapazitätsrechts an Hamburger Hochschulen

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen bei der Reform des neuen Kapazitätsrechts weiter auf einen umfassenden und transparenten Beteiligungsprozess. So soll es zusätzlich zur Senatsanhörung vom 22. März 2016 im Wissenschaftsausschuss, auf Vorschlag von Rot-Grün, eine weitere Befassung mit diesem Thema im Rahmen einer öffentlichen Anhörung geben. Mit der geplanten Novellierung soll das Verfahren zur Kapazitätsermittlung an den Hamburger Hochschulen neu geregelt werden.
„Wir haben uns in den letzten Monaten bereits sehr intensiv und unter Einbeziehung vieler Expertinnen und Experten mit dem Verfahren zur Überarbeitung des Kapazitätsrechts befasst. Diesen umfassenden Beteiligungsprozess wollen wir jetzt mit einer öffentlichen Anhörung weiter fortsetzen. Am Ende der Beratungen muss eine Lösung stehen, die Rechtssicherheit bietet und ebenso den Bedarfen der Beteiligten – Hochschulen, Studierende und Studienbewerber – Rechnung trägt“, so Dr. Sven Tode, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion.
Hintergrund:
Das Kapazitätsrecht bestimmt das Verfahren zur Berechnung der Anzahl von Studienplatzkapazitäten. Damit ist es von erheblicher Bedeutung sowohl für die Hochschulen, die Rechts- und Planungssicherheit benötigen, als auch für die Studienbewerberinnen und -bewerber, die auf ein transparentes und faires Verfahren der Studienplatzvergabe angewiesen sind. Diese Interessen zum Ausgleich zu bringen, ist Ziel des neuen Gesetzentwurfs, den die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung vorgelegt hat.
 

Pressemitteilung der SPD-Bürgerschaftsfraktion